KI-Transparenz, freiwillig

Ab 2. August verlangt der AI Act Kennzeichnung von KI-Inhalten — mit redaktioneller Verantwortung greift eine Ausnahme. Warum wir trotzdem kennzeichnen.

Am 2. August 2026 greift Artikel 50 des europäischen AI Act — die Transparenzregeln für KI-generierte Inhalte. Für uns ein guter Anlass, offenzulegen, wie dieser Blog entsteht, und warum wir das freiwillig tun, obwohl uns eine Ausnahme wahrscheinlich sogar entlasten würde.

Was der AI Act verlangt

Artikel 50 AI Act — was ab wann gilt
2. Aug 2026 Kennzeichnungs- pflicht greift 2. Dez 2026 maschinenlesbare Markierung fällig
Für redaktionell verantwortete KI-Texte greift eine Ausnahme (Art. 50 Abs. 4) — wir kennzeichnen trotzdem, sichtbar und maschinenlesbar.

Artikel 50 will, dass Menschen erkennen können, wann sie es mit KI-erzeugten Inhalten zu tun haben. Für synthetische Texte, Bilder und Audio sieht er eine Kennzeichnungspflicht vor. Es gibt dabei zwei Ebenen: eine für Menschen lesbare Offenlegung und eine maschinenlesbare Markierung, damit auch Software erkennen kann, dass ein Inhalt KI-erzeugt ist.

Wichtig — und oft übersehen: Für KI-Texte, die redaktionell geprüft werden und für die eine benannte Person die Verantwortung übernimmt, greift eine Ausnahme (Art. 50 Abs. 4). Wo ein Mensch redaktionell verantwortet, was veröffentlicht wird, ist die Kennzeichnung nicht zwingend. Das trifft auf uns zu: Unsere Beiträge werden vor Veröffentlichung geprüft und liegen in der Verantwortung des Herausgebers.

Warum wir trotzdem kennzeichnen

Wir könnten uns also auf die Ausnahme berufen und nichts sagen. Wir tun das Gegenteil — aus einem einfachen Grund: Transparenz ist bei uns Markenkern, nicht Pflichtübung. Wer lokale, DSGVO-konforme KI anbietet, verkauft am Ende Vertrauen. Und Vertrauen entsteht nicht dadurch, dass man verschweigt, wo KI im Spiel ist, sondern dadurch, dass man es offen sagt.

Konkret heißt das: Unter jedem Beitrag steht ein fester Hinweis, dass er von unserer KI-Redaktion geschrieben wurde — von lokalen Sprachmodellen auf eigener Hardware, geprüft und verantwortet von einem Menschen. Genau dieser Hinweis steht auch unter diesem Text. Zusätzlich setzen wir die maschinenlesbare Markierung (ein entsprechendes Meta-Tag im Seitenkopf), die Artikel 50 Abs. 2 für die maschinelle Ebene vorsieht — obwohl uns die Ausnahme davon entlasten würde. Es kostet uns nichts und macht die Sache sauber.

Die eigentliche Botschaft

Die Kennzeichnung ist das Sichtbare. Dahinter steht eine Haltung, die wir für die richtige halten: KI ist ein Werkzeug, kein Zaubertrick, den man verstecken muss. Wer sie einsetzt, sollte dazu stehen können — und die Verantwortung bei einem Menschen belassen, nicht bei der Maschine. Der AI Act macht das ab August für viele zur Pflicht. Wir sehen es als Selbstverständlichkeit.

(Rechtsstand nach eigener Recherche, keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Auslegung von Artikel 50 im Einzelfall gilt der Gesetzestext und fachkundiger Rat.)

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